
Wichtige Kundeninformation
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
in letzter Zeit wurden wir von mehreren Kunden gefragt, ob es möglich sei, die vollen Amalgamabscheider auf dem Postweg zu uns zu schicken.
Aus diesem Anlass und weil dies auf den ersten Blick eine durchaus bequeme und unkomplizierte Alternative zur Abholung der Abscheider vor Ort zu sein scheint, möchten wir auf diesem Weg alle unsere Kunden darüber informieren, dass eine Versendung der vollen Amalgamabscheider per Post aufgrund der derzeitigen Rechtslage unzulässig ist, sodass wir Ihnen einen solchen Service - schon in Ihrem eigenen Interesse - leider nicht anbieten können und dürfen.
Bei den quecksilberhaltigen Amalgamabfällen handelt es sich um gefährliche Abfälle im Sinne der Abfallverzeichnis-Verordnung. Bei der Beförderung dieser Abfälle sind die Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG), der Transportgenehmigungsverordnung (TgV) und der Nachweisverordnung (NachwV) zwingend zu beachten. Hiernach ist insbesondere die Beförderung gefährlicher Abfälle ohne gültige Transportgenehmigung verboten. Ferner muss Ihnen der Einsammler der Abfälle grundsätzlich bei deren Übernahme einen Übernahmeschein ausstellen. Die Post oder sonstige Paketdienste und Versandunternehmen können diese Erfordernisse regelmäßig nicht erfüllen.
Verstöße gegen die oben genannten Vorschriften können unter Umständen als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einem Bußgeld geahndet werden.
Im eigenen Interesse sollten Sie daher volle Amalgamabscheider keinesfalls per Post verschicken.
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen, bei der Sie selbstverständlich darauf vertrauen dürfen, dass Ihre Abfälle sicher, fachgerecht und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen abgeholt und entsorgt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Gussetti e.K.







